Die HHG-Novelle im Überblick

Am 29.9.2021 wurde die Novelle des Hessischen Hochschulgesetz zur ersten Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Die vollständige Novelle findet sich hier zum Nachlesen:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/06408.pdf

Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Qualität von Lehre und Studium, für die im Hochschulpakt die finanziellen Grundlagen gelegt wurden.

  • Lehrveranstaltungsevaluationen werden in ein Qualitätsmanagement eingebettet und der Dialog der Beteiligten steht im Vordergrund.
  • Für ein diskriminierungsfreies Studium werden verbindlich Antidiskriminierungsbeauftragte und Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung eingeführt.
  • Das Angebot für Weiterbildung für Lehrende in der Didaktik wird als Aufgabe der Hochschule verankert und didaktische Anforderungen werden für alle Lehrenden definiert.
  • Für die Sicherstellung guter Studienbedingungen werden die Aufgaben der Studiendekane präzisiert und die Aufgaben der Studienberatung gestärkt.
  • In neuen gesetzlich geregelten Studienkommissionen beraten Lehrende und Lernende paritätisch über die Qualität der Lehre.
  • Seit 100 Jahren schaffen die Studierendenwerke die Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit, jetzt wird das Studierendenwerksgesetz entfristet!

Wir stärken die Strukturen der akademischen und studentischen Selbstverwaltung, damit Hochschulen in Autonomie verantwortlich gestalten können.

  • Um grundlegende Entscheidungen in der Hochschule breit zu diskutieren, ermöglichen wir die Einführung einer Hochschulversammlung.
  • Damit die Entwicklung der Hochschule von der Breite der Hochschule getragen wird, stärken wir die Rolle des Senats in der Entwicklungsplanung.
  • Autonomie braucht Dialog der unterschiedlichen Organe, deshalb gibt der Hochschulrat sich zukünftig Regeln zum Austausch mit der Hochschule in seiner Geschäftsordnung.
  • Mit der Experimentierklausel können Hochschulen in ihrer Organisationsstruktur vom HHG abweichen, wir stärken diese Möglichkeit auch zur Profilbildung.
  • Indem das Wahlamt im Organ der Studierendenschaft als Ehrenamt definiert wird, schaffen wir eine Erleichterung für die studentische Selbstverwaltung.

Wir verankern die gesellschaftlichen Querschnittsaufgaben im Gesetz für eine zukunftsgewandte Hochschule.

  • Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen zwischen den Hochschulen und mit außeruniversitäreren Forschungseinrichtungen werden geschaffen, um an den großen Fragen unserer Zeit gemeinsam zu forschen.
  • Als Voraussetzung für unsere Wissensgesellschaft wird der Grundsatz von Open Data und Open Science verankert.
  • Die Aufgabe der Nachhaltigkeit wird in allen Bereichen der Hochschule und Bildung für Nachhaltige Entwicklung als Studienziel verankert.
  • Der Transfer von Wissenschaft in die Gesellschaft, mit dem Ziel der Gesellschaft zu dienen, wird als Aufgabe von Professor*innen gefasst und um den künstlerischen Transfer erweitert. Außerdem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Alumni geschaffen.
  • Gleichstellung wird als Querschnittsaufgabe mit paritätischen Gremienlisten, aktiver Rekrutierung in Berufungserfahren und einem paritätischen Hochschulrat verankert.
  • Weiterbildungs-Bachelor für lebenslanges Lernen werden zukünftig neu ermöglicht.

Und: Mit der teilautonomen Kunsthochschule Kassel und der Hochschule für Öffentliches Management und Sicherheit werden zwei neue Hochschulen begründet.