Weltweites Atomwaffenverbot tritt in Kraft

Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen in Kraft. Insgesamt 51 Staaten ratifizieren mit ihrer Unterzeichnung das Verbot Atomwaffen zu testen, zu produzieren, zu lagern oder zu besitzen.

„Die 51 unterzeichnenden Staaten senden ein deutliches Signal an sämtliche Atommächte: Die Welt ist nicht länger bereit, Droh- und Zerstörungspotenzial für gegenwärtige und künftige Generationen hinzunehmen!“, machen Miriam Dahlke, europapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN deutlich. Beide sind gemeinsam mit weiteren grünen Abgeordneten Unterzeichnerinnen der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Nuklearwaffen „ICAN“ zur Unterstützung des Verbotsvertrages zu Atomwaffen.

„Gerade in Hessen, im Herzen Europas, sind die Schreckensszenarien eines nuklearen Wettrüstens der Generation des Kalten Krieges prägend in Erinnerung geblieben. Ich bin nach dem Kalten Krieg geboren und will nicht, dass sich die Geschichte wiederholt. Wir brauchen kein neues globales Wettrüsten, sondern ein gemeinsames Abrüsten, wie es der Vertrag vorsieht!“, betont Eisenhardt, die sich seit viele Jahre für die Abrüstung von Nuklearwaffen engagiert. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich weiter dazu, Opfern vergangener Atomwaffeneinsätze und -tests medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Hilfe zukommen zu lassen. 

„Der Einsatz für eine atomwaffenfreie Welt muss verstärkt fortgeführt werden, schließlich haben nicht alle UN-Staaten das Abkommen für eine friedliche und atomwaffenfreie Kooperation unterzeichnet – die Bundesregierung hat sich erstmals in ihrer Geschichte der Teilnahme an multilateralen Abrüstungsverhandlungen entzogen. Auch einige europäische Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, Deutschland muss sich auf die Seite dieser Staaten stellen um den Multilateralismus in Europa zu stärken“, so Dahlke. Ein späteres Beitreten ermöglicht der Vertrag jedoch ausdrücklich, vorausgesetzt, die geforderte Abrüstung eigener und fremder Atomwaffen wird in einer vorgegebenen Frist erfüllt.