Die Hessischen Archive sind das kollektive Gedächtnis für alle Menschen in Hessen. Meine Rede zur ersten Lesung des Hessischen Archivgesetzes im Volltext:
Sehr geehrter Herr Präsident // Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Zivilisation und Fortschritt begründen sich dort, wo Gemeinschaften ihr Wissen und ihre Geschichte aufschreiben und bewahren. Archive sind unser kollektives Gedächtnis.
Mit der vorliegenden Novelle stärken wir diese Perspektive. Unsere Archive sollen „eine authentische Überlieferung zur Geschichte des Landes Hessen in seiner Vielfalt nachhaltig sichern und sein kulturelles Erbe bewahren.“
Mit diesem Ziel im Gesetz bekräftigen wir den Stellenwert und die Bedeutung des Archivgutes als Kulturgut und die Aufgaben der Archive im Umgang mit dem ihnen anvertrautem Archivgut.
Ein besonderes Augenmerk legen wir in der Modernisierung des Archivgesetzes darauf, dass das Wissen über unsere Vergangenheit auch einen Nutzen für die Zukunft entfalten kann, indem wir den Zugang zu den Archiven erleichtern.
So wollen wir beispielsweise die Zweckbindung der Nutzung von Archivgut, das keinen Schutzfristen unterliegt, vollständig aufheben. Außerdem werden die Archive ermächtigt, Reproduktionen von Archivgut an Forschungsstellen und andere Einrichtungen weiterzugeben. Und wenn Archivgut Schutzfristen unterliegt, so öffnen wir die Weitergabe vor Ablauf der Schutzfristen sachlich-thematisch.
Auf gerade einmal 12 Seiten Gesetz kommen eine Vielzahl an redaktionellen wie inhaltlichen Änderungen zusammen, die das Hessische Archivgesetz modernisieren! Wir haben vor uns nun eine neue Systematik, Klärung von Begrifflichkeiten, Namensänderungen, aber auch Anpassung an europäisches Datenschutzrecht, Überarbeitung der Regelungen für die Archivschule Marburg, und vieles mehr.
Ich freue mich auf die weitere parlamentarische Beratung!
Vielen Dank
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