Unterstützung für mehr Rechtssicherheit
„Die Vertreter*innen der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) an Hessischen Hochschulen erhalten künftig mehr Unterstützung für rechtssicheres Handeln im Rahmen ihrer hochschulpolitischen Arbeit. Ab dem Wintersemester 2022/2023 stellt das Land gut 50.000 Euro für ein entsprechendes Fortbildungsprogramm zur Verfügung“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Nina Eisenhardt. Dies habe die Antwort der hessischen Wissenschaftsministerin auf ein Auskunftsersuchen ihrerseits ergeben.
Das Fortbildungsprogramm entstehe an der Goethe Universität Frankfurt in Kooperation mit dem Zentrum für Wissenschaftsmanagement e.V. in Speyer und stehe den Vertreter*innen der Verfassten Studierendenschaften aller staatlichen hessischen Hochschulen offen. Ziel sei es, ein Verständnis für die operative Arbeit der Verfassten Studierendenschaften sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln. „Ich erlebe, dass auf Seiten der Asten ein großes Interesse besteht, in rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit besser geschult zu werden. Da AStA-Mitglieder persönliche Haftungsrisiken tragen, besteht ein ureigenes Interesse an rechtssicherem Handeln“, so Eisenhardt weiter. „Aus diesem Grund freue ich mich, dass wir mit dem Programm die Hochschulen bei der Ausübung ihrer Rechtsaufsicht weiter unterstützen und dem Bedürfnis der Studierendenvertreter*innen nach Schulungen begegnen können.“
Darüber hinaus habe man bereits mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes geregelt, dass für Hochschulen mit mehr als 6 000 Studierenden zukünftig entweder mit der Erstellung des Jahresabschlusses eine Steuerberatung oder mit der Feststellung des Rechnungsergebnisses eine externe Wirtschaftsprüfung zu beauftragen ist, um den vom Hessischen Rechnungshof aufgezeigten Problemen im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsführung der ASten entgegenzuwirken. Eisenhardt: „Gleichzeitig ist für uns klar: Die studentischen Vertretungen an unseren Hochschulen brauchen einen eigenständigen finanziellen Spielraum, um die ihnen rechtlich übertragenen hochschulpolitischen Angelegenheiten angemessen ausüben zu können. Das ist für uns eine elementare Voraussetzung für die demokratische Willensbildung und Interessenvertretung an unseren Hochschulen, an der wir nicht rütteln werden.“
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