Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir beraten heute in dritter Lesung unseren Gesetzentwurf zum Hochschulgesetz. Wir haben die Anhörung ernst genommen. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir auf, was uns die Hochschulen, das CHE und weitere Anzuhörende mitgegeben haben. Zur Experimentierklausel für Departments und Schools stellen wir klar, die betroffenen Fachbereichsräte werden vorher angehört, die Grundausstattung der Professorinnen und Professoren bleibt unberührt, und nach der Evaluation entscheidet der Senat, wie es weitergeht. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt die Kollegialität in den Departments. Bei der Qualifikationsprofessur stellen wir klar, dass befristete und neu geschaffene unbefristete Beschäftigtenstellen nach den gleichen Maßstäben evaluiert werden. Mit Blick auf die Entbürokratisierung schlagen wir vor, die Auskunft über Drittmittel noch weiter zu vereinfachen. Damit liegt ein guter Gesetzentwurf für eine Novelle des Hochschulgesetzes vor.
Dennoch wird die Koalition diesen Gesetzentwurf heute ablehnen mit der Begründung, ihr eigener Entwurf werde allumfassender. Meine Damen und Herren, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich mir anschaue, was die Koalition in ihrem Antrag ankündigt, finde ich dort erstaunlich viel von dem wieder, was wir Ihnen heute zur Abstimmung vorlegen. Das freut uns. Gute Ideen dürfen gerne übernommen werden. Umso gespannter sind wir jetzt. Herr Minister, deshalb die Frage an Sie: Wann kommt der Entwurf? Der Referentenentwurf wurde für die Zeit nach der Sommerpause angekündigt. Diese liegt nun schon ein paar Wochen zurück. Vielleicht können Sie uns heute etwas mehr zum Zeitplan für Ihren allumfassenden Gesetzentwurf sagen.
In der vergangenen Plenarwoche haben wir gelernt, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen das Eckpunktepapier für den Regierungsentwurf sein soll. Früher hat ein Wissenschaftsminister seine Eckpunkte erst einmal den Hochschulleitungen vorgestellt. Heute werden sie in einem schnell runtergeschriebenen Fraktionsantrag verkündet, in dem dann noch Themen fehlen, die die Redner der Fraktionen nachschieben. Das verspricht eine spannende Gesetzgebung zu werden. Deshalb ist es umso besser, dass es heute einen ausgearbeiteten Vorschlag gibt, der angehört, überarbeitet und beschlussreif ist. Sie könnten ihm heute zustimmen. Wenn Sie das nicht tun, dann nehmen Sie unseren Gesetzentwurf doch gerne als Arbeitsgrundlage.
Wir helfen gerne. – Vielen Dank.
