Demokratie an den Hochschulen stärken

Nina Eisenhardt am Redner:innenpult des Hessischen Landtags
Nina Eisenhardt am Redner:innenpult des Hessischen Landtags

In ihrer Rede vom 11.11.2020 im Hessischen Landtag gibt Nina Eisenhardt zu Bedenken, dass sinkende Wahlbeteiligung nicht durch technische Lösungen sondern durch Behebung der Ursachen entgegen getreten werden sollte. Sie gibt weiter zu bedenken, das die vorgeschlagene Regulierung die Hochschulen unnötig in Ihrer Selbstverwaltung einschränkt. Die FDP hatte im Vorfeld eine Änderung des hessischen Hochschulgesetzes zur Einführung von elektronischen Wahlen vorgeschlagen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

vielleicht machen wir zur Rede von Herr Grobe einmal ein Fact-checking, angefangen bei der Idee, Millionenbeträge, die dem RMV vertraglich zustehen, der Forschung zuzuleiten; denn das macht eben den Großteil der Haushalte der Studierendenschaft aus.

Zum Thema: Die Stärkung demokratischer Wahlen ist immer ein wichtiges Anliegen. Hohe Wahlbeteiligungen sind Zeichen einer lebendigen Demokratie. Sinkende Wahlbeteiligungen hingegen sind oft Anlass zur Sorge, ob Wählerinnen und Wähler Vertrauen in demokratische Institutionen haben.

Es ist richtig, dass wir uns bei der Novellierung des HHG Gedanken darüber machen, wie wir die Identifikation mit den demokratischen Organen der Hochschule stärken können, auch weil alle Statusgruppen immer wieder Probleme damit haben, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu begeistern.

Ich finde es deshalb gut, dass die FDP die akademische und die studentische Selbstverwaltung in ihrem Gesetzentwurf in den Blick nimmt. Der Gesetzentwurf macht in der Tat zwei Themen auf: den Zeitpunkt der Wahl und die elektronische Stimmabgabe.

Lassen Sie mich zuerst kurz auf den Zeitpunkt der Wahl eingehen. Ich habe mir die Daten der letzten Hochschulwahlen angeschaut und verstehe den Regulierungsbedarf hier noch nicht ganz. An den meisten Hochschulen sind die Urnen eine Woche lang geöffnet, natürlich während der Vorlesungszeit, weil die Hochschulen wissen, dass Studierende und Mitarbeitende eben nicht jeden Tag auf dem Campus sind. Bis auf Ausnahmefälle finden die Wahlen zur akademischen und zur studentischen Selbstverwaltung gemeinsam statt. Wenn wir bei der Ausgestaltung von Hochschulwahlen konkrete Ideen haben, die zu mehr Wahlbeteiligung führen, dann will ich diese gerne diskutieren.

Zu Ihrem zweiten Vorschlag, elektronische Wahlen zu stärken. Gerade anlässlich der Pandemie haben einige Hochschulen ihre Wahlen mittels eigener Satzung elektronisch durchgeführt. Das ist nicht nur die Universität Gießen, sondern auch die Universität Kassel, die Hochschule Fulda oder die THM. Dies zu tun, liegt im Selbstverwaltungsrecht der Hochschule. Dafür braucht es keine Änderung des HHG.

Wie die FDP in ihrer Begründung schreibt, haben die Hochschulen – wie die JLU – diese auch durchgeführt. Während der Pandemie sollten die Hochschulen aber selbstständig entscheiden, ob sie in dieser Situation auf Briefwahl oder auf elektronische Wahl setzen, oder wie die TU Darmstadt Amtszeiten verlängern. Dies hängt sehr stark von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort ab. Hier sollten wir den Hochschulen das Leben nicht noch schwerer machen, als es aktuell ohnehin schon ist.

Betrachten wir die grundsätzliche Überlegung, eine elektronische Stimmabgabe zur Steigerung der Wahlbeteiligung vorzusehen. Ich finde, das ist grundsätzlich eine Überlegung wert. Eine der Fragen, die sich stellen, ist die – eine hat Herr Hofmeister schon angesprochen –, ob eine mögliche gesteigerte Wahlbeteiligung einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen rechtfertigt oder ob die Hochschulen hierzu besser selbst Regelungen treffen.

Eine andere Überlegung hat Frau Dr. Sommer schon angesprochen, nämlich die des Datenschutzes. Diese Fragen sollten wir aus meiner Sicht im Zuge der laufenden Novellierung des HHG gemeinsam diskutieren. Die Hochschulen haben bereits zur aktuellen Novellierung die Eckpunkte der Novelle mit dem HMWK erörtert, und in rund einem halben Jahr soll der Gesetzentwurf dieses Haus erreichen.

Ich bitte die FDP, ihre Überlegungen zum Gesetzentwurf dann einzubringen. Lassen Sie uns gemeinsam beraten, wie wir die Demokratie und die demokratische Legitimation an den Hochschulen stärken können. – Vielen Dank.