Nach schwarz-rotem Kahlschlag beim Hochschulbau. Reformvorschlag für Schnellbauverfahren an Hochschulen

Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Der Zustand vieler Hochschulgebäude in Hessen ist besorgniserregend. Der Bau- und Sanierungsstau beläuft sich auf mindestens 2,7 Milliarden Euro. In dieser Situation fällt CDU und SPD nichts Besseres ein, als die bereits zugesicherten Baumittel für die Jahre 2027-2031 zu halbieren. Damit legen sie einmal mehr die Axt an den Wissenschaftsstandort Hessen.

Doch die fehlenden Landesmittel sind nur Teil eines größeren Problems: Bauen ist in Hessen und Deutschland zu langsam und zu teuer. Das gilt für den Wohnungsbau – und umso mehr für den Bau öffentlicher Gebäude. Der Hochschulbau ist dabei noch einmal ein Spezialfall. Hierbei sind Bau- und Sanierungsverfahren in Hessen besonders bürokratisch, kompliziert und langwierig. Unter anderem sind im Gegensatz zu anderen Landesbauten mit dem Finanz- und dem Wissenschaftsministerium gleich zwei Landesministerien zu beteiligen.

Um die Bauverfahren zu vereinfachen und damit Bau- und Sanierungsvorhaben an unseren Hochschulen zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen, schlagen wir GRÜNEN deswegen eine Schnellbauinitiative mit vier konkreten Reformmaßnahmen vor:

  1. Mehr Entscheidungskompetenzen an die Hochschulen

Die Erfahrung zeigt, dass Bauvorhaben, die Hochschulen in Bauautonomie durchführen, oft schneller und kostengünstiger realisiert werden können, weil es weniger langwierige Abstimmungsschleifen gibt. Da aber nicht jede Hochschule die Kapazitäten für eine volle Bauautonomie hat, wollen wir den Hochschulen zumindest mehr Kompetenzen im frühen Entscheidungsprozess übertragen, um diesen zu beschleunigen. Alle Hochschulen sollen grundsätzlich alleine über eine Baumaßnahme entscheiden können – bisher muss dieselbe Entscheidung von drei staatlichen Stellen getroffen werden: der Hochschule, dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium. Zusätzlich sollen Hochschulen, die das wünschen und das entsprechende Know-How haben, nach dem Vorbild der TU Darmstadt auch eine vollständige Bauautonomie erhalten.

  1. Digitale Gebäudeverwaltung und bauliche Hochschulentwicklungsplanung einführen

Bisher gibt es an Hessens Hochschulen keine einheitlichen Standards für eine digitale Gebäudeverwaltung und keine abgestimmte bauliche Hochschulentwicklungsplanung. Dabei stellen Daten über die Nutzung und Auslastung vorhandener Flächen und Gebäude eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Bau- und Sanierungsmaßnahmen dar. Wir fordern deswegen einheitliche Standards und die Einführung einer Software für ein systematisches Flächenmanagement mit regelmäßigen Zustandsbewertungen der Liegenschaften sowie eine anhand der fachlichen Weiterentwicklung der Hochschulen orientierte Standortentwicklungsplanung. So kann die Priorisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen anhand von objektiv messbaren Kriterien erfolgen, ist transparenter und zielgenauer.

  1. Hochschulbaubudget in einem Topf bündeln

Allein, wie die Mittel für den Hochschulbau im hessischen Landeshaushalt verankert sind, ist kompliziert und führt zu Verzögerungen im Bauverfahren. Zum einen sind die Mittel über verschiedene ‚Töpfe‘ sowohl im Haushaltsplan des Finanzministeriums als auch des Wissenschaftsministeriums verstreut. Zum anderen wird jede Baumaßnahme im Haushalt einzeln veranschlagt. Das bedeutet manchmal ein weiteres Jahr Warten. Wir schlagen vor, das mehrjährige Baubudget HEUREKA sowie die weiteren Baumittel künftig in einem einzigen Topf im Haushaltsplan des Wissenschaftsministeriums zu bündeln und hierbei keine Einzelmaßnahmen zu veranschlagen. Die Priorisierung von Baumaßnahmen im Rahmen der vorhandenen Budgets erfolgt dann durch die Hochschulen mit Unterstützung des LBIH im Rahmen ihrer baulichen Hochschulentwicklungsplanung (s.o.).

  1. Bauverfahren verschlanken: Aus 21 mach 10

Das Verfahren bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Hochschulen ist extrem kleinteilig und bürokratisch. In Hessen wird anders als in anderen Bundesländern beispielsweise sehr früh in einer extrem hohen Detailtiefe geplant, die nicht nur unnötig, sondern sogar kontraproduktiv ist. Denn bei Bauverfahren von bis zu 15 Jahren sind die fertigen Gebäude dann häufig schon nicht mehr auf dem Stand der Technik und der Bedarfe. Wir wollen das Bauverfahren deswegen deutlich verschlanken – die bisher 21 Verfahrensschritte wollen wir auf zehn reduzieren und damit den Empfehlungen für Schnellbauverfahren der Expert*innen des HIS Instituts für Hochschulentwicklung folgen, die in anderen Bundesländern bereits erprobt sind. Unter anderem soll die doppelte Genehmigungspraxis durch Wissenschafts- und Finanzministerium entfallen sowie die Detailtiefe der Bedarfsanmeldung und -planung zukünftig verringert werden: Beispielsweise soll statt von genauen Raumplänen die Angabe von Flächenarten (Forschung, Lehre oder Verwaltung) zur Bedarfsanmeldung ausreichen. Zudem soll die Zahl der baufachlichen Prüfungen von zwei auf eine reduziert werden, wie dies in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen der Fall ist.“

Eine ausführliche Version unseres Reformpakets finden Sie hier: https://t1p.de/dttr5.