Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

Anfang März hat das Ministerium die hessischen Hochschulen angeschrieben. Es ging um die Evaluation des Hochschulgesetzes mit seinen 127 Paragrafen, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane bis zum 31. März. Die Frist ist spannend – aber das Ministerium hatte auch nur neun Fragen. Der Koalitionsvertrag gibt für die Novelle des Hochschulgesetzes nur ein Ziel aus: die Stärkung der Hochschulautonomie. Das ist ein gutes Ziel, keine Frage. Aber unterm Strich ist das zu wenig. Es geht an den Debatten vorbei, die wir gerade virulent im deutschen Wissenschaftssystem führen.

Deswegen legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der die Debatten aufgreift und unser Hochschulrecht modernisiert. Die Republik führt gerade eine Debatte über Personal- und Machtstrukturen an den Hochschulen. Doch Ihre einzige Evaluationsfrage zum Personal bezieht sich auf einen Reformbedarf bei Berufungen. Ich möchte dieser Ideenlosigkeit nicht tatenlos zusehen und deshalb einen Vorschlag machen, der zur Autonomie der hessischen Hochschulen passt: Fachbereiche können sich für eine Departmentstruktur entscheiden. Wir leisten uns in Deutschland ein System, in dem ganze Karrieren von einer einzigen Person abhängen: dem Inhaber einer Professur; 70 % davon sind männlich. Wer promoviert, wer eine Stelle bekommt, wer bleiben darf, wer seine Promotion abschließt: All das entscheidet sich in diesem einen Abhängigkeitsverhältnis. International ist das in kaum einem anderen Wissenschaftssystem so. In Deutschland ist es ein Relikt der Lehrstühle und der Ordinarienuniversität. Das aufzulösen ist jetzt keine verrückte grüne Idee. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seinem Gutachten aus dem vergangenen Sommer ausdrücklich die Organisation als Department.

Seit der letzten Novelle unseres Hochschulgesetzes in Hessen haben Bayern und Berlin ihren Fachbereichen weitreichende Organisationsfreiheiten gegeben, und die Ersten nutzen sie auch für Departments. Hessen hat in den Siebzigerjahren als erstes Bundesland die Lehrstühle abgeschafft. Noch können wir die Ersten sein, die Departments ausdrücklich als Option verankern. Denn die besten Köpfe gehen dahin, wo sie eigenständig forschen und arbeiten können.

Ein zweites Thema, das in aller Munde ist: Innovation und Transfer. Dieses Land redet über Gründergeist, den es braucht, um unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Stellung in der Welt zu sichern. Aber unser Hochschulrecht behandelt Ausgründungen wie eine Randerscheinung. Das wollen wir ändern. Gründungsförderung wird Aufgabe aller Hochschulen, und wir machen Schluss mit unrealistischen Fristen. Wer ein Deep-Tech-Unternehmen aus der Forschung heraus gründet, braucht keine drei Jahre, er braucht einen langen Atem. Und warum sollten wir nur die Ideen befristet beschäftigter Mitarbeiter fördern? Auch diese Einschränkungen gehören ausgemistet. Innovation beginnt aber nicht nur im Labor, sondern auch im Hörsaal. Mit künstlicher Intelligenz und einem Arbeitsmarkt im Umbruch brauchen unsere Studierenden mehr als nur Fachwissen. Das stellt die Lehre vor grundlegende Fragen, und die beantwortet man nicht, indem eine studentische Hilfskraft mal eben den Foliensatz aktualisiert. Dafür braucht es Professorinnen und Professoren, die sich die Zeit nehmen, Studiengänge und Methoden von Grund auf neu zu denken. Diese Zeit wollen wir ihnen mit einem Freisemester auch für strategische Weiterentwicklung der Lehre geben. Ihre Evaluation adressiert das Thema Innovation überhaupt nicht, sondern bleibt im Gestern. Ich hoffe, unser Gesetzentwurf inspiriert Sie zu mehr Zukunft.

Drittens die Debatte über Bürokratieabbau. Zu Bürokratieabbau fragen Sie die Hochschulen, ob es Änderungsbedarf bei § 16 zu den Mitteln für Qualität in der Lehre gibt. Ja, das ist vielleicht nicht der eleganteste Kompromiss, den wir da bei der letzten Novelle gefunden haben. Es war eben ein Kompromiss. Aber es ist auch sicher nicht die zentrale Frage für Entbürokratisierung. Echte Entlastung sieht anders aus. Wir schlagen deshalb vor, ein ganzes Geflecht von Berichtspflichten zu einem einzigen Hochschuljahresbericht zu bündeln. Wir nehmen den Senaten starre Fristen ab und geben ihnen das Vertrauen, ihre eigenen Verfahren zu regeln. Bürokratieabbau heißt für uns Entlastung dort, wo sie der Wissenschaft dient, ohne die Bedeutung der Lehre und der studentischen Beteiligung zu schwächen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch zwei Dinge zum Schluss, wo aus unserer Sicht Hessen aufholen sollte. Seit unserer Novelle hat Bayern einen neuen Standard bei der Familienfreundlichkeit gesetzt. Dort verlängert sich die Qualifikationsphase zur Professur um bis zu zwei Jahre je Kind und je Pflegefall. In Hessen gibt es ein Jahr pro Kind für maximal zwei Kinder und nur, wenn sie während der Bewährungsphase zur Welt gekommen sind. Einen Tag vorher: Pech gehabt. Mehr als zwei Kinder: wieder Pech gehabt. Zu pflegende Angehörige: auch Pech gehabt. Wir reden hier über die Lebensphase, in der Menschen Kinder bekommen und Angehörige pflegen und deshalb überproportional viele Frauen die Wissenschaft verlassen. Inzwischen sind wir in Hessen mit unserer Regelung unter den Schlusslichtern. Ich finde, hier können wir zur Spitze aufholen. Letzter Punkt. Die hessischen Studierendenschaften haben sich inzwischen eine landesweite Vertretung als Verein gegeben. Die Hälfte der Bundesländer hat eine Landesstudierendenvertretung im Gesetz verankert. Lassen Sie uns auch hier nachziehen. Mehr Partizipation heißt mehr Demokratisierung, und das schadet unserem Land in dieser Zeit sicher nicht. Das ist unser Entwurf. Er nimmt Debatten auf, die anderswo längst geführt werden. Mit unserem Entwurf zu diesem frühen Zeitpunkt in der Erstellung des Referentenentwurfs wollen wir sicherstellen, dass diese Debatten von der Landesregierung gehört werden. Betrachten Sie ihn deshalb als Einladung, zuzuhören – nicht mir, sondern den Anzuhörenden. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.