Meine Rede: Hessens Hochschulen unter Wahrung der Hochschulautonomie stärken: resilient, effizient,transferorientiert

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die schriftliche Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat vor allem eines gezeigt: Wir haben mit unserem Entwurf genau die Themen getroffen, die bei den Hochschulen auf Resonanz stoßen. Das CHE bescheinigt uns „sinnvolle und unterstützungswerte Änderungsvorschläge“. Die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim beispielsweise sprechen von „wichtigen Impulsen“ für ein modernes Wissenschaftssystem. Ich freue mich, dass die Koalition mit ihrem Antrag heute signalisiert, dass sie wesentliche Vorschläge unseres Gesetzentwurfs auch in einem eigenen Entwurf aufnehmen möchte. Man könnte sagen, Herr Kollege Schmitz, Sie haben unsere ausgestreckte Hand genommen. Deshalb nehme ich es auch Vorläufiger mit Humor, dass der Antrag einen Gesetzentwurf lobt, der noch nicht einmal als Referentenentwurf vorliegt. Es ist schon eine komische Verrenkung, dass ein Parlament einen Gesetzentwurf loben und begrüßen soll, den es nicht kennt. Man hätte auch sagen können: „Der Landtag bittet die Landesregierung“, aber geschenkt. Deshalb zurück zu dem Gesetzentwurf, der uns tatsächlich vorliegt. Es gab in der Anhörung auch konstruktive Verbesserungsvorschläge im Detail, nicht im Grundsatz. Diese wollen wir in einem Änderungsantrag aufgreifen, deshalb beantrage ich hiermit auch eine dritte Lesung.

Schauen wir uns einmal die Gemeinsamkeiten und die Ergebnisse der Anhörung an. Zu den Departmentstrukturen zeigt die Anhörung ein großes Interesse der Hochschulen an mehr Flexibilität für die Organisationsstruktur auf Fachbereichsebene. Es gab wichtige Hinweise, was wir in unserem Entwurf noch besser machen können, etwa bei Übergangsregelungen für zugesagte Stellen oder beim rechtssicheren Umgang mit einem Organisationsversuch nach einer Evaluation. Auch der Vorschlag des CHE, die Experimentierklausel grundsätzlich für verschiedene Organisationsformen zu öffnen, ist eine Überlegung wert. Klar ist: Anders als in der ersten Lesung gab es durch die Anzuhörenden keinen Zweifel daran, dass Machtstrukturen aufgebrochen werden müssen. Auch die Koalition will das jetzt in ihrem Entschließungsantrag. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir fraktionsübergreifend mehr Flexibilität für die Fachbereiche wollen. Zu unseren Vorschlägen zur Entbürokratisierung gab es ebenfalls große Zustimmung, auch wenn Teile davon weniger Gremienbeteiligung durch den Hochschulrat befürchten. Manche Hochschulen begrüßen das als Entlastung, andere mahnen an, den Hochschulrat als kritischen Begleiter nicht zu verlieren.

Ich will offen sagen, international setzt Hochschul-Governance stärker auf Freiheit und Wettbewerb an Hochschulen, als wir das in Deutschland mit halbstaatlichen Governance-Strukturen tun. Ich halte diesen internationalen Weg für richtig, auch wenn das manch einer von einer grünen Fraktion vielleicht nicht erwartet hätte. Deshalb werden wir an unserem Vorschlag zur Entbürokratisierung an dieser Stelle festhalten, auch wenn das in Teilen eine Schwächung des Hochschulrats bedeutet. Beim Thema Innovation gab es ebenfalls breite Zustimmung, auch zum Gründungsfreisemester, das jetzt auch die Koalition mit einem Transfer- und Gründungsfreisemester aufgreifen möchte. Sorgen gab es beim Nebentätigkeitsrecht. Aber weniger Genehmigungsbürokratie funktioniert auch hier, ohne dass dienstliche Interessen aus dem Blick geraten. Zu Gleichstellung und Vereinbarkeit gab es in der ersten Lesung eine größere Debatte. Die Anhörung hat aber gezeigt, die Beteiligung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei entsprechenden Verfahren ist bereits Praxis. Sie wird gelebt. Deshalb machen wir sie für alle Hochschulen verbindlich. Das ist aus meiner Sicht kein Grund zur Aufregung. Die Verlängerung der Bewährungsphase für Betreuung und Pflege wurde in der Anhörung ebenfalls gewürdigt. Das ist ein Anliegen, das sich jetzt auch fast wortgleich im Entschließungsantrag der Koalition wiederfindet.

Meine Damen und Herren, unter dem Strich: Die Anhörung hat gute Ideen für eine dritte Lesung geliefert. Im Kern zeigt die Debatte, wenn CDU und SPD mit ihrem eigenen Entschließungsantrag heute so viele unserer Vorschläge aufgreifen, von Departmentstrukturen, Innovationsfreundlichkeit, Familienfreundlichkeit bis hin zur Entbürokratisierung, dann zeigt das, dass wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Das freut mich. Wenn die Weiterentwicklung unseres Hochschulrechts von möglichst vielen in diesem  Haus vorgebracht wird und die demokratischen Fraktionen in dieselbe Richtung laufen, dann ist das eine gute Nachricht für Hessens Hochschulen. – Vielen Dank.