Landtagsrede: „BAföG weiter verbessern für mehr Chancengleichheit“

Für die aktuelle Stunde am 4. April 2019 haben wir als GRÜNE Fraktion
„BAföG weiter verbessern für mehr Chancengleichheit – Orientierungsstudium in Hessen erleichtern, besondere Lebenssituationen stärker berücksichtigen“ beantragt. Derzeit überarbeitet die Bundesregierung die BAföG-Gesetzgebung. Die Bundesländer müssen dem Gesetz im Bundesrat zustimmen. Uns in Hessen geht die Reform nicht weit genug, deshalb haben wir mehrere Anträge gestellt, um den Gesetzentwurf zu verbessern.

Mehr zur GRÜNEN Position zum BAföG und unserem 2-Säulen-Modell gibt es auf der Seite der Bundestagsfraktion:
https://www.gruene-bundestag.de/hochschule/bafoeg-erhoehen-und-reformieren-27-06-2017.html

Quelle:
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/nina-eisenhardt-gruene-das-orientierungsstudium-muss-durch-bafoeg-foerderfaehig-sein,video-88380~_story-as-bafoeg-100.html

Redeskript

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrten Damen und Herren,

wir haben als Koalition im Bundesrat zwei wichtige Punkte in die BAföG Novelle einspeist:

Mit dem Orientierungsstudium haben wir ein Modell geschaffen, das jungen Menschen ermöglicht sich zu Beginn ihres Studiums erstmal in unterschiedlichen Fächern zu orientieren. Dies ist besonders wichtig für Studierende, die keine Orientierung aus dem Elternhaus in der Hochschullandschaft mitbekommen. Das Orientierungsstudium ist aber auch die richtige Reaktion auf eine immer ausdifferenziertere Ausbildungs- und Arbeitswelt, auf frühere Schulabschlüsse und auf ein Unsicherheitsgefühl, das die eigene Zukunft betrifft. Bislang mussten wir für die Orientierungsstudiengänge Ausnahmegenehmigungen erreichen, wir wollen aber eine dauerhafte und klare Lösung. Denn wenn wir Orientierung bieten wollen, dann geht das nicht, wenn diese mit finanzieller Unsicherheit einhergeht und es muss klar sein, dass das Orientierungsstudium vom BAföG förderfähig ist.

Mit Regelungen zum Teilzeitstudium haben wir als Gesetzgeber mit den Hochschulen bereits auf die sich veränderten Lebensbedingungen von Studierenden reagiert. Doch die BAföG-Gesetzgebung hat noch nicht nachgezogen. Hessen unterstützt deshalb richtigerweise die Prüfung der Ausweitung der aktuellen BAföG Reform auf das Teilzeitstudium im Bundesrat. Auch hier brauchen die Studierenden Rechtssicherheit, wenn sie ein Teilzeitstudium beginnen. Die Notwendigkeit von Teilzeitstudium und BAföG-Berechtigung hängen nämlich leider oft zusammen. Wenn das BAföG nicht zum Leben reicht, ist oft ein Teilzeitstudium nötig, weil zum BAföG dazu verdient werden muss. Wenn gerade dann die BAföG-Berechtigung auf dem Spiel steht, ist das zynisch und darf nicht sein.

Ich hoffe deshalb sehr, dass beide Änderungen, die wir jetzt im Bundesrat durchgesetzt haben, Eingang ins Gesetz finden. Das grundsätzliche Problem, dass das BAföG nicht ALLE erreicht, die es brauchen, ist damit jedoch nicht gelöst.

Jenseits der jetzt erzielten Erfolge gibt es viel zu tun: Am meisten brennt es beim Wohnzuschuss, der im BAföG vorgesehen ist. Dieser liegt bisher bei gerade einmal 250€. Die Lage ist also so drastisch, dass nicht einmal die Bundesregierung hier nicht nicht handeln konnte, und so soll die Pauschale nun auf 325€ angehoben werden. Der hessische Schnitt der Mietkosten von Studierenden lag 2016 nach der 21. Sozialerhebung der Studierendenwerke aber bei 338€, in Frankfurt sogar bei 375€. Wir brauchen daher eine wohnortabhängige Pauschale, das haben wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten und einen Antrag im Bundesrat gestellt. Denn Wohnen in der Hochschulstadt ist für Studierende Teilhabe, und die darf nicht von den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern abhängen!

Das BAföG muss grundsätzlich weiterentwickelt werden. Einkommensgrenzen müssen dynamisiert werden, es braucht eine wohnortabhängige Pauschale, wir wollen ein elternunabhängiges BAföG, das der Selbstständigkeit von erwachsenen Studierenden Rechnung trägt – und es braucht für die Zukunft ein BAföG, das sich steigenden Preisen anpasst, damit nicht über Jahre ein Reformstau entsteht. Oder kurz: Das BAföG muss zum Leben reichen.

Mit dem Beschluss des Bundesrates haben wir nun in zwei Punkten wichtige Erfolge geschaffen. Ein auskömmliches BAföG, zu dem die Studierenden egal ob im Orientierungsstudium oder in Teilzeit an unseren Hochschulen auch einen Zugang haben, ist Voraussetzung dafür, dass wir in Hessen Chancengleichheit und eine offene Hochschule schaffen können. Ich hoffe sehr, dass wir nach erfolgreicher Evaluierung den Modellversuch Orientierungsstudium mit der Gewissheit ausweiten können, dass wir mit einem geänderten BAföG auch allen jungen Menschen die gleichen Chancen bieten können.

Vielen Dank.