Investitionen zur Bewältigung der Pandemie // Corona-Semester für das BAföG kommt!

Die SARS-CoV-2 Pandemie hat die Welt weiterhin im Griff. Auch wenn der öffentliche Umgang in Deutschland lockerer wird, ist die Gefahr nicht gebannt.

Deshalb habe ich in der Landtagsdebatte über die Auswirkungen der Pandemie auf den Hochschulbereich auch deutlich gemacht, dass die Hochschulen leider auch zu dem Bereich „first in, last out“ gehören. Die Lehre in Hochschule ist nicht mit Schule zu vergleichen, sie findet nicht in Klassenverbünden statt. Die Studierenden wechseln für Kurse und Vorlesungen Räume und kommen in unterschiedlichen Gruppen mehrmals täglich mit bis zu 1000 unterschiedlichen Menschen zusammen. Es ist deshalb, trotz aller Widrigkeiten und dem absolut nachvollziehbaren Bedürfnis wieder zur Normalität zurückzukehren, richtig, dass die Hochschulen weiter auch mit digitalen Angeboten planen.

Alle demokratischen Fraktionen haben in den Plenardebatten ihren Dank an die Studierenden, Lehrenden und die Hochschulverwaltungen zum Ausdruck gebracht, dass sie die Herausforderung so erfolgreich schultern. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle nochmal Danke sagen!

AUS DEM LANDTAG: INVESTITIONEN IN HOCHSCHULEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER PANDEMIE

Im Hessischen Landtag diskutieren aktuell Regierung und Opposition über den Weg zur Bewältigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie. Der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Weg ist ein Sondervermögen, das die direkten Ausgaben für die Pandemie und die konjunkturellen Anreize transparent bündelt. Das Sondervermögen plant Kreditaufnahmen für nächsten 3 Jahre, um in der Krise Bürger*innen, Unternehmer*innen aber auch staatlichen Einrichtungen Planungssicherheit für Investitionen zu geben.

Auch für die Hochschulen verhandeln wir mit dem Sondervermögen wichtige Investitionen, denn die Hochschulen leisten sowohl einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise, als auch für die Wiederbelebung der Wirtschaft.

So sind im Sondervermögen beispielsweise 10 Millionen Euro für Nothilfe für Studierende zur Aufstockung der unzureichenden Mittel durch den Bund vorgesehen. Ebenso umfasst das Sondervermögen die pandemiebedingten Kosten für die hessischen Universitätskliniken und die Einnahmenausfälle der Studierendenwerke in Mensen und Studierendenwohnheimen. Auch sind Mittel für Investitionen in den Hochschulbau und für Forschung zu COVID-19 Teil des Pakets.

Weitere Informationen zum geplanten Sondervermögen finden sich auf der Seite des Finanzministeriums:

https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/mit-12-milliarden-euro-aus-dem-gute-zukunft-sicherungsgesetz-fuehren-wir-unser-land-sicher-und-0

THEMA: EIN SEMESTER MEHR FÜR ALLE

Bundesministerin Karliczek hat am 13. März versprochen: „BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Das ist mir wichtig.“ Auf dieses Versprechen haben sich die Studierenden verlassen. Da der Bundesgesetzgeber dazu bisher kein Gesetzentwurf vorgelegt hat, haben GRÜNE und CDU in Hessen nun gehandelt und innerhalb von 3 Wochen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das der Landesregierung ermöglicht, die Regelstudienzeit per Verordnung um ein Semester zu verlängern.

Dies funktioniert über eine individuelle Regelstudienzeit von einem zusätzlichen Semester, das pauschal für alle Studierenden gilt. Das bedeutet für die Studierenden keine zusätzliche Antragsstellung und Begründung und damit Rechtssicherheit. Für die Hochschulen bedeutet die Lösung keine Konflikte mit dem Kapazitätsrecht und der Mittelverteilung im Hochschulpakt.

Das Dienstagnacht mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedete Gesetz ermächtigt die Landesregierung bis Ende 2021 Verordnungen zur Regelung der Regelstudienzeit, der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen und zu Prüfungen zu erlassen. Dabei ist das Parlament über Verordnungen vorab zu informieren.

Die erste Verordnung, die aus dem Gesetz entsteht, regelt nun das zusätzliche Semester für alle Studierende als individuelle Regelstudienzeit. Zudem wird die Ausweitung der Befristungsmöglichkeit für nach dem Hessischen Hochschulgesetz befristete Beschäftigungsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Qualifikations- und Juniorprofessuren im Beamtenverhältnis auf Zeit geregelt. Die Verordnung wurde den Hochschulen bereits zur Kenntnis übermittelt und ist ein Tag nach Beschluss des Gesetzes der Staatskanzlei zur Genehmigung vorgelegt worden. Schnell handeln ist das Gebot der Stunde, damit die BAföG-Ämter ihre Arbeit aufnehmen können und auch Studierende, die ihre Regelstudienzeit bereits um ein Semester überschritten hatten, noch für Juni aus der Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit für das BAföG profitieren können.

Außerdem sieht das Gesetz noch eine Möglichkeit vor, per Verordnung Rechtssicherheit für Online-Prüfungen zu schaffen. Dies ist jedoch kompliziert und der Bedarf noch unklar. Deshalb hat das Ministerium hier nun eine ad-hoc Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Hochschulen und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten eingerichtet, um die Rahmenbedingungen abzustecken. Eine eventuelle Regelung könnte potentiell auch bei der nächsten Novelle in das HHG übernommen werden.  Landesregierung und die Mehrheit der Fraktionen waren sich einig, dass dies geprüft werden soll.