Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich will über unseren Änderungsantrag reden, das TU-Darmstadt-Gesetz zu entfristen. Eigentlich ist das ganz einfach: Seit über 20 Jahren ist die TU Darmstadt eine autonome Universität. Die Zahl ihrer Studierenden ist um 45 % gestiegen, ihre Drittmitteleinnahmen um 213 %, ihre Fläche um 63 %, ihr Bauvolumen hat sich verneunfacht. Sie ist heute Anwärterin auf den Titel einer Exzellenzuniversität. Das Experiment der ersten autonomen Hochschule Deutschlands ist geglückt. Die Landesregierung hätte zum Auslaufen des TU-Darmstadt-Gesetzes Ende dieses Jahres sagen können: Wir erkennen diesen Erfolg an, wir entfristen das Gesetz. – Das Präsidium der TU Darmstadt hat genau diese Bitte in einem gemeinsamen Gespräch an die Obleute von CDU, SPD, FDP und mich herangetragen. Das hätten Sie machen können – haben Sie nicht.
Stattdessen liegt uns heute eine Verlängerung um gerade einmal zwei Jahre vor, nicht die sieben Jahre, die der Leitfaden für das Vorschriften-Controlling als Regelfall vorsieht. Wenn sich das bewährte Markscheider Gesetz eine Verlängerung um zehn Jahre verdient hat, warum dann nicht die erfolgreichste autonome Universität dieses Landes? Vielleicht hat es ja damit etwas zu tun, wie die TU Darmstadt die Kürzungsvorhaben aus dem schwarz-roten Hochschulpakt umsetzt. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 27. November letzten Jahres ging es um die Sportwissenschaften an der TU Darmstadt. Das Thema wurde auch hier im Plenum diskutiert. An der TU Darmstadt und an der Goethe-Universität entscheiden Präsidium, Fachbereichsrat, Senat und Hochschulrat – in dem das Ministerium übrigens vertreten ist – über die Schließung von Studiengängen. An allen anderen hessischen Hochschulen muss das Ministerium zusätzlich eine Genehmigung erteilen, um einen Studiengang zu schließen. Das haben Sie, Herr Gremmels, damals eine „Regelungslücke“ genannt. Ein Verfahren, das durch vier Gremien geht, ist aber keine Regelungslücke. Ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt, und ich wiederhole es heute gerne im Plenum: Wo Autonomie herrscht, werden Fragen nicht extern geregelt, sondern vor Ort entschieden. Das ist keine Lücke, das ist Hochschulautonomie, wie sie im Gesetz steht. Das Problem, dass ein Präsidium eine Entscheidung treffen muss, die Sie nicht gut finden, die ich nicht gut finde, die wahrscheinlich noch nicht einmal das Präsidium selbst gut findet, hat nichts mit einer Regelungslücke zu tun, sondern ist die Zwangsläufigkeit eines Kürzungshochschulpaktes.
Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie hätten nicht vor, übermorgen irgendein Gesetz zu ändern. Neun Monate später legt uns eine nur noch auf zwei Jahre befristete Autonomie der TU Darmstadt vor. Wenn Ihr Plan war, die Autonomie der TU Darmstadt still und leise bei einer Überführung des TUD-Gesetzes in das Hochschulgesetz einzuschränken, dann sage ich Ihnen hier und heute: nicht mit uns. Schon 2009 hat ein Gutachten im Auftrag des HMWK unter Leitung von Prof. Krücken festgestellt, dass sich die rechtliche Selbstständigkeit der Universität Darmstadt bewährt hat. Das war vor 17 Jahren. Seitdem hat sich daran nichts geändert, außer dass der Erfolg noch größer wurde. Deshalb sage ich auch ganz klar: Wenn Sie heute mit einer umfassenden Evaluation des TUD-Gesetzes argumentieren, dann ist das ein vorgeschobenes Argument.
Deshalb haben wir gemeinsam mit den Freien Demokraten – dafür bin ich sehr dankbar – einen Änderungsantrag eingebracht, der das Richtige tut, nämlich das das TUD-Gesetz zu entfristen. Die Autonomie der TU Darmstadt ist keine Verhandlungsmasse für einen Konflikt um einzelne Studiengänge. Sie ist ein Gütesiegel im Exzellenzwettbewerb, ein Standortvorteil für Hessen. Gerade in Zeiten, in denen rechte und autoritäre Kräfte die Freiheit von Wissenschaft und Forschung infrage stellen, wäre eine Entfristung ein wichtiges Signal, das dieses Haus hätte gemeinsam senden können. Ich kann Sie nur auffordern, wenn Sie in zwei Jahren dieses Gesetz noch einmal anpacken: Entfristen Sie es, verschieben Sie es nicht ins Hochschulgesetz, schränken Sie die Autonomie der TU Darmstadt nicht ein. – Vielen Dank.
