Meine Rede: Gesetz zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die Regierungsfraktionen werden den Gesetzentwurf heute in dritter Lesung ablehnen. Eine Koalition, die angekündigt hat, 1.000 Stellen in der Verwaltung zu streichen, und das mit der Anwendung von KI begründet, lehnt heute die Verabschiedung eines Gesetzes ab, das die Anwendung der KI in der hessischen Verwaltung erst wirklich möglich machen würde. Das passt nicht zusammen. Ich will Ihnen heute zeigen, was das konkret bedeutet, und zwar an einem Vorgang, wie ihn die hessische Verwaltung jeden Tag zu bearbeiten hat, nämlich anhand einer Förderentscheidung. Der Antrag wird digital gestellt; das ist zum Glück heute schon oft Standard. Der nächste logische Schritt wäre, dass eine KI die Entscheidung vorbereitet. Aber dafür braucht das System ein Training mit alten Förderbescheiden. Und schon hier beginnt das Problem. Die Daten wurden seinerzeit in einer Form erhoben, um über den Antrag zu entscheiden, nicht, um Jahre später eine KI zu trainieren. Daher kann ein solches Training gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung verstoßen.

Unser Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass ein solches Training trotzdem möglich wäre. Gehen wir einen Schritt weiter. Die KI hat eine Empfehlung erarbeitet. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter schaut auf die Entscheidung und muss begründen, wenn sie oder er der Empfehlung folgt oder von ihr abweicht. Wenn das rechtlich nicht geklärt ist, lähmt das die Arbeit der Verwaltung. Unser Gesetz würde das differenziert regeln. Es orientiert sich dabei an den Risikokategorien, die auch die Europäische KI-Verordnung formuliert. So entsteht ein in sich konsistenter Rahmen, der für die Mitarbeitenden der Verwaltung tatsächlich handhabbar wäre. Wenn der Sachverhalt einfach ist, immer in gleicher Weise entschieden wird und kein Ermessen besteht, könnte der Bescheid vollständig automatisiert hinausgehen, wenige Minuten nach Antragstellung. Heutzutage ist das schlichtweg nicht möglich; denn jeder einzelne Verwaltungsakt braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Im Steuerrecht wurden die Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung geschaffen. Ansonsten gibt es eine solche noch nicht. Unser Gesetz würde sie schaffen – für die gesamte hessische Landesverwaltung und für alle Kommunen in Hessen. Wenn der Bescheid ergangen ist, steht darauf klar und sichtbar: Diese Entscheidung wurde mit KI vorbereitet. Aber auch eine KI macht Fehler. Wenn einem das Ergebnis also komisch vorkommt, dann kann man als Bürgerin oder Bürger zwar nicht gleich vor das Verwaltungsgericht ziehen, aber formlos den Auftrag erteilen: Bitte schaut einmal drauf, da stimmt etwas nicht. – Dann prüft ein Mensch den Bescheid, und es kann Vertrauen entstehen. Die Verwaltung kann selbst feststellen, wo es vielleicht Probleme mit dem System gibt – nicht erst dann, wenn es zu Skandalen gekommen ist. Wir hatten Skandale in den Niederlanden, in Großbritannien, in Österreich, wo eine KI der Arbeitsagentur Frauen schlechtere Jobchancen unterstellt hat. Drei Länder, drei Skandale, ein Muster: Überall haben klare Regeln gefehlt. – Wir würden solche Regeln in Hessen mit diesem Gesetz schaffen.

Klingt das für Sie logisch und sinnvoll? – Ja. Das hat auch die deutliche Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung gesagt. Der hessische Datenschutzbeauftragte sagt: Diese Regelungen sind für einen schnellen Einsatz von KI in der hessischen Verwaltung erforderlich. – Der Verband Bitkom sagt, dieser Entwurf schaffe rechtliche Klarheit und eine Erlaubnisnorm und sei ausdrücklich zu begrüßen. Der Hessische Landkreistag stimmt im Grundsatz zu, weil das Gesetz eine rechtssicherere und einheitliche Anwendung schaffen würde. Wenn die Wirtschaft, der Datenschutz und die Kommunen sich einig sind, dass dieses Gesetz den Einsatz von KI in der hessischen Verwaltung überhaupt erst ermöglichen würde, dann erwarte ich, dass Sie zumindest sagen, wie Sie es noch besser machen würden. Sonst sind Sie im Ankündigen doch auch groß. Sie sagen aber nichts, und weder die EU noch der Bund wird das für die hessische Verwaltung regeln. Es ist unsere Aufgabe als Hessischer Landtag, das zu tun. Deshalb hilft es nichts, wenn Sie heute wieder auf den Bund und auf die EU verweisen.

Wenn es in zwei Jahren in Hessen noch immer wochenlang dauert, bis über Förderanträge entschieden ist, wenn Bauanträge in den Kommunen weiterhin monatelang liegen bleiben, wenn Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse immer noch Jahre dauern, dann sage ich Ihnen heute, warum das so ist: weil Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, statt ihn anzunehmen. – Wir bleiben dran.